Arbeitsschutz

Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen werden durch verschiedene gesetzliche Vorgaben (z.B. das Arbeitsschutzgesetz) in die Pflicht genommen, innerbetriebliche Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz durchzuführen. Als externes Arbeitsschutzbüro unterstützen wir Sie gern bei folgenden Themen.

 

  • Sicherheitsbegehungen und Beratung vor Ort
  • Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe
  • Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Überprüfung von Arbeitsmitteln (Leitern, Regale, …)
  • Erstabnahmen und Jahresrevision an Spielplätzen
  • Erarbeitung von Gefahrstoffkatastern
  • Organisation und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
  • Durchführung von Lärm- und Lichtmessungen
  • und viele weitere Aufgaben